Kantō-Region  |  Tōkyō Daigaku Hōgakubu Toshoshitsu

Mitsukuri Bunko (Mitsukuri Rinshō)
箕作文庫

Die Sondersammlung Mitsukuri Bunko der Bibliothek der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Hōgakubu Toshoshitsu) der Tōkyō Daigaku basiert auf der Privatbibliothek des Rechtsgelehrten, Shogunats- und Meiji-Ministerialbeamten Mitsukuri Rinshō (1846–1897) und umfaßt 1.800 japanische sowie 90 westlichsprachige Bücher unter besonderer Berücksichtigung der modernen japanischen Rechtsgeschichte.
Mitsukuri Rinshō stammte aus Edo (Tōkyō), studierte westliche Wissenschaften (rangaku, yōgaku) und arbeitete schon mit fünfzehn Jahren im Übersetzungsbüro des Tokugawa-Shogunats Bansho Shirabesho (später Kaiseijo). Er hielt sich zu Studienzwecken in Frankreich auf und nahm im Auftrag des Bakufu 1867 an der Pariser Weltausstellung teil. Nach seiner Rückkehr nach Japan übersetzte Mitsukuri das französische Zivilrecht für die Meiji-Regierung. Zusammen mit dem französischen Rechtsberater Gustave Boissonade (1825–1910; Gustave Émile Boissonade de Fontarabie), der von 1873 bis 1895 in Diensten des japanischen Justizministeriums stand, leistete Mitsukuri – anfangs noch unter der Leitung von Etō Shinpei (1834–1874) – wichtige Vorarbeiten für die geplante Übernahme des französischen Zivilrechts in Japan.
Vor dem Inkrafttreten des Boissonade-Mitsukuri-Entwurfs gab es in der Regierung viel Unzufriedenheit mit der Implantierung des französischen Code Civil. Am Ende wurde dem Entwurf von Hozumi Nobushige (1855–1926), Ume Kenjirō (1860–1910) und Tomii Masaakira (1858–1935) auf der Grundlage des deutschen Zivil- und Handelsrechts der Vorzug gegeben. Erheblichen Anteil an der Formulierung des japanischen Handelsgesetzes (1899) hatte wie schon zuvor bei der Meiji-Verfassung von 1889 der deutsche Rechtsberater Hermann Roesler (1834–1894). Mitsukuri war aktiv in der Aufklärungs- und Modernisierungsbewegung (Meirokusha) zu Beginn der Meiji-Zeit und wurde später Vizeminister im Justizministerium, Mitglied des Adelshauses (Kizokuin), Leiter des japanischen Verwaltungsgerichtshofs und Universitätspräsident an der Wa-Futsu Hōritsu Gakkō (später Hōsei Daigaku). Als Übersetzer und Rechtsberater hatte Mitsukuri durch seine Ausschußarbeit (Minpō Hensan Kaigi, Hōten Chōsakai etc.) vor allem Einfluß auf die Formulierung des japanischen Zivilrechts (minpō), des Konkursrechts (hasanhō) und des Handelsrechts (shōhō).
Die Sondersammlung gelangte 1923 über Mitsukuri Shōichi (1920–1968) als Schenkung an die Tōkyō Teikoku Daigaku und ist nicht bibliographisch erschlossen.

<http://www.j.u-tokyo.ac.jp/lib/>

Schlagworte:

Boissonade de Fontarabie, Gustave Émile; Bürgerliches Recht; Etō, Shinpei; Hozumi, Nobushige; Japanische Rechtsgeschichte; Meiji-Restauration; Meiji-Zeit; Mitsukuri, Rinshō; Privatrecht; Rechtsgeschichte; Rechtsgeschichte, japanische; Roesler, Hermann; Tomii, Masaakira; Ume, Kenjirō; Westliche Wissenschaften; Wissenschaften, westliche Zivilrecht

Sachgebiete:

Rechtswissenschaft

Bibliothek:

Tōkyō Daigaku Hōgakubu Toshoshitsu

7-3-1 Hongō
Bunkyō-ku
113-0033 Tōkyō-to
Tel.: 03-5841-3137
Fax.: 03-5841-3200

http://www.j.u-tokyo.ac.jp/lib/


Copyright 2012 DIJ